Das persönliche Budget

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung. Die Kernvorschrift für das Persönliche Budget ist im SGB IX geregelt.
Sozialleistungen werden üblicherweise in Form von Sachleistungen an den Leistungsberechtigten gewährt. Praktisch bedeutet die Sachleistung, dass ein behinderter Mensch zum Beispiel Leistungen der Eingliederungshilfe von einem Familienunterstützenden Dienst (FuD) erhält, diese aber nicht selbst bezahlen muss. Bezahlt wird der FuD vom Sozialhilfeträger. Beim Persönlichen Budget bekommt der Leistungsberechtigte dagegen selbst Geld in die Hand und muss sich dafür die Leistungen, die er braucht, selber einkaufen.

Leistungsberechtigte behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie die ihnen zustehenden budgetfähigen Leistungen als Persönliches Budget erhalten. Budgetfähig sind z.B. grundsätzlich alle vom Sozialhilfeträger zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe . Als Persönliches Budget können budgetfähige Leistungen nur dann gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Leistungsgesetzes erfüllt sind. Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets können behinderte Menschen z.B. nur dann erhalten, wenn ihr
Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vorliegen.

Ein Persönliches Budget wird nur auf Antrag gewährt. Niemand kann also zur Inanspruchnahme von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets gezwungen werden. Der Antrag sollte bei dem Kostenträger gestellt werden, der für die benötigte Sozialleistung zuständig ist. Möchte ein behinderter Mensch z.B. Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, sollte der Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Wer sich einmal für ein Persönliches Budget entschieden hat, ist nicht dauerhaft an diese Leistungsform gebunden. Ein behinderter Mensch kann beispielsweise zur Sachleistung zurückkehren, wenn er feststellt, dass er mit der Verwaltung des Geldbetrages überfordert ist.