Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden sollten Sie folgende Dinge unbedingt wissen.
- Eine Autismus Therapie wird nicht von der Krankenkasse übernommen
- Ein Antrag auf Kostenübernahme muss beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt erfolgen
- Bei der Abrechnung wird zwischen Sachleistung oder persönlichem Budget unterschieden. Bitte fragen Sie den für Sie interessanten Anbieter, wie seine Leistungen i.d.R. bezahlt werden
Behinderte, von Behinderung bedrohte und psychiatriebetroffene Menschen haben seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget (SGB IX, §17) und damit auf selbstbestimmte Organisation und Gestaltung der benötigten Leistungen zur Teilhabe (Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts). Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Leistungsform, eine monatliche Geldleistung, die den BudgetnehmerInnen direkt und aus einer Hand ausgezahlt wird und mit der sie sich die benötigten Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt einkaufen können.
Sachleistung |
Persönliches Budget |
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Der Staat bzw. das Landratsamt rechnet direkt mit dem Therapeuten ab. Dieser erbringt dafür seine Leistung beim Behinderten. | Beim persönlichen Budget verhandelt der Behinderte selbst bzw. sein Vormund ein Budget mit der zuständigen Stelle und bezahlt den Therapeuten selbst. |